Hollandöse, 460,- SFR Strafe

Donnerstag, 02. Mai 2019, 08:19:40

  • Für Alle, die mit dem Wohnwagen oder einem anderem Anhänger
    wieder in den Urlaub fahren, hier ein "ganz wichtiger"
    Hinweis, der viel, sehr viel Geld sparen kann.

    Aus aktuellen Anlass, da es einem Bekannten so ergangen ist und
    ich seine Darstellung hier veröffentliche.


    ..mittlerweile ist der Strafbefehl rechtskräftig

    460,- Schweizer Franken Strafe.

    Danke liebe Schweiz!

    Gestern wurde ich auf der Durchreise durch unser Nachbarland Schweiz
    von einem freundlichen Kantonspolizten angehalten weil ich die Abreissleine
    meines Wohnwagens, wie ich es mal in der Fahrschule gelernt habe, mit einer
    Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt hatte. Der freundliche Gesetzeshüter
    hat mich darauf hingewiesen dass es seit 01. November 2014 eine Änderung der
    EG Richtlinie 94/20/EG gab. Seitdem ist das Anbringen der Abreissleine so wie ich
    es gemacht hatte nicht mehr erlaubt. Die Abreissleine muss an einer Öse in der
    Anhängerkupplung eingehakt sein.

    DIESER, BIS DAHIN MIR NICHT BEKANNTE UMSTAND,
    IST BEI UNSEREN LIEBEN EIDGENOSSEN EINE STRAFTAT
    UND KOSTET 460,-- SFR.


    und kann man mit Kreditkarte bezahlen.

    Übrigens wurde direkt vor mir und auch hinter mir jeweils ein deutsches Gespann
    mit demselben Vergehen angehalten (macht 1.380,-- SFR in 15 Minuten in die
    Staatskasse unseres "armen Nachbarlandes")
    HERZLICHEN DANK LIEBE SCHWEIZ, aber wenn es sich für mich irgendwie in Zukunft
    vermeiden lässt, werde ich keinen Fuß bzw. Reifen mehr in euer so tolles Land setzen.
    (Da ich vermute, dass es viele Autofahrer gibt, die sich wie ich unbewusst strafbar
    machen und ich unserem lieben Nachbarland nicht noch mehr so durch Abzocke
    eingenommenes Geld in den Staatskassen gönne, darf dieser Beitrag gerne geteilt werden)

    ...und speziell für diejenigen, die kommentieren, dass man sich vorher informieren soll,
    kann ich nur sagen, dass ich beim ADAC, wo ich meine beiden Vignetten gekauft habe,
    weder diesbezüglich mündlich auf diese Regelung angesprochen wurde, noch es in der
    schriftliche Reiseinformation zur Schweiz, aus April 2017, zu entnehmen war. Auch
    Google brachte beim Thema "mit Wohnwagen in der Schweiz" im April 2017 keine Treffer
    die auf dieses Thema hingewiesen hätten. Dies hat sich nun wohl unter anderem Dank
    dieses Posts geändert.

    Bild

    Bild

    Bild

    Bild
    :k Drivers Gruss Bild


    GUT & GÜNSTIG widerspricht sich,
    GERECHT & SOZIAL widerspricht sich noch mehr !
    Benutzeravatar
    gentleman-driver
    Moderator
     
    Beiträge: 2866
    Registriert: Montag, 30. Juli 2012, 16:29:23
    Wohnort: Rosenheim


Zurück zu FAQs, Hinweise & Ankündigungen, Kontaktmöglichkeit




Information
  • Wer ist online?
  • Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
cron