Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge!

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gentleman-driver
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Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge!

Beitrag: # 5651Beitrag gentleman-driver »

Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung
des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
erklärte der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im
Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete
Carsten Müller am 23. Juni 2021:

„Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf
zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen
erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts.
Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch
vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher
formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen
ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird.
Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den
Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz
und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen
Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten
Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun
Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.

Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich
die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur
Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen
Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge
erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend
positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine
rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven
sollte (Ich korrigiere: "muss") daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby
vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren
und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“
:k Drivers Gruss Bild


GUT & GÜNSTIG widerspricht sich,
GERECHT & SOZIAL widerspricht sich noch mehr !
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