Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge!

Donnerstag, 24. Juni 2021, 14:24:55

  • Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung
    des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    erklärte der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im
    Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete
    Carsten Müller am 23. Juni 2021:

    „Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf
    zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen
    erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts.
    Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch
    vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher
    formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen
    ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird.
    Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den
    Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz
    und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen
    Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten
    Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun
    Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.

    Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich
    die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur
    Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen
    Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge
    erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend
    positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine
    rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven
    sollte (Ich korrigiere: "muss") daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby
    vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren
    und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“
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